Darum geht’s
- Sie können 20 % der Arbeitgeberkosten für Ihre Haushaltshilfe direkt von der Steuerschuld abziehen
- Bei Minijob im Privathaushalt (Haushaltsscheck) erhalten Sie bis zu 510 € Steuerrabatt pro Jahr
- Bei sozialversicherungspflichtigen Anstellung im Privathaushalt bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr.
- Voraussetzung für Steuerrabatte ist, dass die Hilfe offiziell angemeldet ist und der Lohn nicht bar ausgezahlt wird
Für die Anstellung von Haushaltshilfen im Privathaushalt erhalten Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung eine Steuerermäßigung. Wir zeigen, wie viel Sie als privater Arbeitgeber zurück bekommen und wie Sie die Arbeitgeberkosten geltend machen.
Was ist der Steuerrabatt für Haushaltshilfen?
Die Steuer begünstigt die offizielle Anmeldung von Haushaltshilfen, Nannys, Pflegekräften und Co. 20 % der Kosten für eine Haushaltshilfe können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Allerdings nur, wenn die Haushaltshilfe offiziell angemeldet ist - bei Schwarzarbeit gibt es natürlich keinen Rabatt. Zudem sollte der Lohn nicht bar gezahlt werden.
Wie viel wir über die Steuer erstattet?
20 % der gesamten Arbeitgeberkosten werden erstattet, aber mit unterschiedlichen Höchstbeträgen je nach Anstellungsform:
- Minijob im Privathaushalt (Haushaltsscheck): 20 %, bis 510 €/Jahr
- Sozialversicherungspflichtige Anstellung im Privathaushalt: 20 %, bis 4.000 €/Jahr
Beide Rabatte können unabhängig voneinander geltend gemacht werden.
Zwei Beispiele:
- Putzhilfe als Minijob, 2.000 € Kosten im Jahr: 400 € zurück. Den Höchstbetrag von 510 € erreichen Sie ab rund 2.550 € Jahreskosten.
- Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe für 10.000 € im Jahr: 2.000 € zurück. Der 4.000-€-Deckel greift ab 20.000 € Jahreskosten.
Wie sich die Kosten einer Putzhilfe zusammensetzen, lesen Sie unter Was kostet eine Putzhilfe?. Was als haushaltsnahe Dienstleistung zählt, steht unter Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Gilt der Steuervorteil auch für Kinderbetreuung?
Für reine Kinderbetreuung gibt es eine eigene Regel, die häufig lukrativer ist: 80% der Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 4.800 EUR pro Kind pro Jahr (§ 10 EStG).
Details zu den Kosten einer Nanny finden Sie hier: Was kostet eine Nanny oder ein Babysitter?
Wie mache ich den Steuerrabatt in der Steuererklärung geltend?
Sie tragen die Kosten in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Die Arbeitgeberkosten von sozialversicherungspflichtigen Anstellungen sind in Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen einzutragen, Minijob- Arbeitsverhältnisse in Zeile 4.
Die Kosten der Kinderbetreuung werden in der Anlage Kind auf Seite 3 eintragen.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Sie überweisen den Lohn (Barzahlung zählt nicht) und Sie können die Kosten nachweisen. Bei einer Anstellung über quitt können Sie Ihre Jahresbescheinigung jederzeit im Kundenbereich herunterladen.
Was übernimmt quitt für mich?
quitt meldet Ihre Haushaltshilfe an, rechnet den Lohn ab und stellt am Jahresende die Bescheinigung fürs Finanzamt aus, die Sie für den Steuerrabatt brauchen. Sie bleiben der Arbeitgeber und bestimmen, wen Sie einstellen und was Sie zahlen.
Haushaltshilfe gefunden? Starten Sie die Anmeldung, quitt übernimmt den Rest. Was der Service kostet, sehen Sie auf der Preisübersicht.
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Der kostenlose Lohnkostenrechner zeigt Ihnen Brutto, Netto und Arbeitgeberkosten für Ihre Haushaltshilfe, unverbindlich und sofort.




