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Brauche ich einen Arbeitsvertrag für meine Haushaltshilfe?

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht Pflicht, die wesentlichen Bedingungen müssen Sie aber schriftlich aushändigen. Was reingehört.

Lena-Marei Ardelt
Zuletzt Aktualisiert:
30.07.2026
Inhalt

Darum geht’s

  • Ein voller schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht vorgeschrieben. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen Sie Ihrer Haushaltshilfe aber schriftlich aushändigen, auch beim Minijob. Das steht im Nachweisgesetz.
  • Ein richtiger Arbeitsvertrag erledigt beide Punkte auf einmal: Er erfüllt die Nachweispflicht und beugt Streit über Lohn, Urlaub und Kündigung vor.
  • Rein gehören: Namen und Adressen, Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort, Lohn und Fälligkeit, Arbeitszeit und Pausen, Urlaub und Kündigungsfristen.
  • Seit dem 1. Januar 2025 reicht Textform, also ein PDF per Mail. Wer die Bedingungen gar nicht aushändigt, riskiert ein Bußgeld bis 2.000 €.
  • Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €/Stunde. Das ist die Untergrenze für den Lohn, den Sie im Vertrag festhalten.

„Bei einer Putzhilfe braucht man doch keinen Vertrag." Das hört man oft, und es ist halb richtig. Ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist tatsächlich nicht vorgeschrieben. Was viele nicht wissen: Die wesentlichen Bedingungen der Anstellung müssen Sie trotzdem schriftlich festhalten und aushändigen, sonst drohen im Ernstfall ein Bußgeld und Streit ohne Beweise. Ein richtiger Vertrag ist deshalb meist der einfachere Weg, weil er die Pflicht gleich miterledigt. Hier steht, was gilt und was hineingehört.

Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag Pflicht?

Nein, ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Arbeitsverhältnis entsteht auch mündlich, sobald jemand gegen Lohn für Sie arbeitet. Pflicht ist aber etwas anderes: Nach dem Nachweisgesetz müssen Sie die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederlegen und Ihrer Hilfe aushändigen.

Seit 2022 gehören dazu deutlich mehr Angaben als früher, unter anderem zu Überstunden, Kündigungsverfahren und Arbeitszeit. Neu ist die Form: Seit dem 1. Januar 2025 reicht Textform, ein PDF per Mail genügt also, eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr nötig. Wer die Bedingungen gar nicht aushändigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 2.000 € geahndet werden kann. Eine Ausnahme gibt es: Wollen Sie die Anstellung befristen, muss die Befristung weiterhin auf Papier unterschrieben werden (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

Warum lohnt sich ein Arbeitsvertrag trotzdem?

Weil er die Nachweispflicht und die Klarheit in einem Dokument erledigt. Statt eine separate Auflistung der Bedingungen zu erstellen, halten Sie alles einmal im Vertrag fest, unterschreiben ihn, und beide Seiten haben denselben Stand.

Wichtiger ist der zweite Grund: Ein Vertrag erspart Ihnen Ärger. Ohne etwas Schriftliches steht bei jeder Unstimmigkeit Aussage gegen Aussage, ob es um den Urlaub geht, um die Kündigungsfrist oder um die Frage, was beim Lohn eigentlich vereinbart war. Mit Vertrag schauen Sie einfach nach. Und weil so eine Anstellung oft über Jahre läuft, zahlt sich diese Klarheit aus.

Was muss in den Arbeitsvertrag einer Haushaltshilfe?

Kurz gesagt alle Punkte, die das Nachweisgesetz verlangt. Für einen Privathaushalt sind das im Kern:

  • Name und Anschrift von Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Befristung auch das Ende
  • Arbeitsort, also in der Regel Ihr Haushalt
  • Beschreibung der Tätigkeit (putzen, Kinderbetreuung, Garten und so weiter)
  • Höhe und Zusammensetzung des Lohns, Fälligkeit und Zahlungsweise
  • vereinbarte Arbeitszeit und die Pausen
  • Dauer des jährlichen Urlaubs
  • Fristen und Verfahren bei einer Kündigung
  • falls vereinbart: Regelung zu Überstunden
  • empfehlenswert, auch wenn nicht Pflicht: eine Klausel, dass Ihre Hilfe weitere Anstellungen meldet

Der Grund: Arbeitet Ihre Haushaltshilfe noch für andere Haushalte, werden die Löhne zusammengerechnet. Überschreitet die Summe 603 € im Monat, wird auch Ihre Anstellung sozialversicherungspflichtig, unter Umständen rückwirkend. Deshalb sollte im Vertrag stehen, dass sie Sie über weitere Jobs informiert.

Beim Lohn gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €/Stunde (2026) als Untergrenze; darunter dürfen Sie nichts vereinbaren. Achten Sie darauf, den Lohn als Bruttolohn festzuhalten und die Auszahlung per Überweisung zu regeln, denn nur so sichern Sie sich später den Steuerbonus.

Gilt das auch für den Minijob?

Ja, ohne Ausnahme. Das Nachweisgesetz macht keinen Unterschied nach Lohn oder Stundenzahl, es gilt für jede Anstellung. Auch wer nur ein paar Stunden im Monat als Minijob arbeitet, hat Anspruch auf die schriftlichen Arbeitsbedingungen. Die weit verbreitete Annahme, beim Minijob brauche man „nichts Schriftliches", stimmt also nicht.

Ob die Anstellung Ihrer Hilfe als Minijob läuft oder sozialversicherungspflichtig wird, entscheidet der Monatslohn. Wo die Grenze liegt und was das für die Abgaben bedeutet, lesen Sie im Blogpost Minijob oder Midijob?. Am Vertrag ändert die Anstellungsform nichts: Die Pflichtangaben sind in beiden Fällen dieselben.

Woher bekomme ich eine Vorlage?

Eine Vorlage sollte alle Pflichtangaben des Nachweisgesetzes abdecken, sonst erfüllt sie den Zweck nicht. Fertige Muster kursieren viele im Netz; achten Sie darauf, dass wirklich alle oben genannten Punkte enthalten sind und der Lohn nicht unter dem Mindestlohn liegt.

Am einfachsten ist es, wenn der Vertrag direkt bei der Anmeldung mit entsteht, statt dass Sie ihn separat zusammensuchen.

Was übernimmt quitt für mich?

quitt ist ein app-basierter Service, der die Anstellung Ihrer Haushaltshilfe für Sie erledigt. Sie geben die Eckdaten ein, also wer bei Ihnen arbeitet, zu welchem Lohn und mit welcher Arbeitszeit. quitt erstellt daraus einen passenden, rechtsgültigen Musterarbeitsvertrag mit allen Pflichtangaben und übernimmt zugleich Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherung. Um die Nachweispflicht müssen Sie sich dann nicht mehr kümmern, sie ist mit dem Vertrag erfüllt.

Sie bleiben dabei der Arbeitgeber und bestimmen, wen Sie einstellen und was Sie zahlen. quitt erledigt die Arbeit dahinter.

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