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Wie kann ich eine Haushaltshilfe aus dem Ausland beschäftigen?

Eine Nanny aus den USA, eine Pflegekraft aus Polen - quitt hat mit Hilfe der BARMER alle wichtigen Voraussetzungen zusammengefasst.

Joanna Laney
Zuletzt Aktualisiert:
05.08.2026
Inhalt

Darum geht’s

  • Haushaltshilfen aus der EU dürfen Sie ohne gesonderte Arbeitserlaubnis beschäftigen, zu denselben Bedingungen wie eine deutsche Hilfe. Aus einem Drittstaat wird ein Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis benötigt.
  • Vorraussetzungen für Arbeitnehmer: Meldung beim Einwohnermeldeamt, eine Steuer-ID, Krankenversicherung, Sozialversicherungsnummer und ein deutsches Bankkonto.
  • Als Arbeitgeber stellen Sie die Arbeitserlaubnis (bei Drittstaaten) und die Krankenversicherung sicher und halten Mindestlohn und Arbeitsvertrag ein, wie bei jeder Anstellung.
  • Diesen Beitrag hat quitt zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung BARMER erstellt.

Wollen Sie als privater Arbeitgeber eine Haushaltshilfe aus dem EU-Ausland oder einem Drittstaat einstellen, sind vorab ein paar Dinge zu klären und vorzubereiten. quitt hat zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung BARMER die wichtigsten Voraussetzungen zusammengefasst und unterstützt Sie im Prozess.

Darf ich eine Haushaltshilfe mit ausländischem Pass beschäftigen?

Es ist hier zwischen EU-Ausland und Drittstaat zu unterscheiden.

Bei Menschen aus einem EU-Staat gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit: Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis und beschäftigen die Hilfe zu denselben Bedingungen wie eine deutsche Kraft.

Kommt Ihre Hilfe aus einem Drittstaat, also außerhalb der EU, wird u.a. eine Arbeitserlaubnis benötigt. Lassen Sie sich diesen vor Beginn zeigen und prüfen Sie, ob eine Beschäftigung erlaubt ist.

BARMER Checkliste: Was muss ich als Arbeitnehmer aus dem Ausland für die Anstellung in einem deutschen Privathaushalt vorbereiten?

Bevor Sie die Anstellung anmelden können, braucht Ihre Hilfe einige Nachweise und Daten. Die BARMER fasst die Schritte in einer Checkliste zusammen:

  1. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis: Arbeitnehmende aus Staaten außerhalb der EU benötigen in Deutschland ein Visum mit einer Arbeitserlaubnis. Personen aus EU-Staaten haben automatisch eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
  2. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Sobald der Wohnsitz feststeht, ist der erste Schritt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (im Rathaus oder Bürgeramt). Hier erhält man eine Anmeldebestätigung.
  3. Steuer-ID: Haben Sie noch keine Steuer-ID, wird diese meist nach der Anmeldung ausgestellt und zugesandt. Erhalten Sie die Steuer-ID nicht automatisch, ist sie beim Finanzamt zu beantragen. Eine Steuer-ID ist Voraussetzung, um in Deutschland zu arbeiten und gilt ein Leben lang.
  4. Krankenversicherung: Eine Krankenversicherung ist Voraussetzung, um in Deutschland zu arbeiten. Die Anmeldung ist unkompliziert und online hier möglich: BARMER
  5. Sozialversicherungsnummer: Nutzen Sie die Anmeldung bei der Barmer, erhalten Sie die Nummer innerhalb von 48 Stunden.Nötig sind Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsname.
  6. Bankkonto: Als letzten Schritt sollten Sie ein Bankkonto mit einer deutschen IBAN-Adresse eröffnen.

Worauf muss ich als Arbeitgeber achten?

Als privater Arbeitgebender sollten Sie bei Arbeitnehmenden aus Drittstaaten sicherstellen, dass eine Arbeitserlaubnis besteht. Personen aus dem EU-Ausland besitzen diese automatisch. Auch eine Krankenversicherung des Arbeitnehmers ist eine Voraussetzung für die Anstellung.

Davon abgesehen gelten dieselben Arbeitgeberpflichten wie bei jeder Anstellung: der Mindestlohn von 13,90 €/Stunde (2026), ein ordentlicher Arbeitsvertrag und die korrekte Anmeldung.

Was übernimmt quitt für mich?

quitt ist der einfache Weg, wenn Sie eine Haushaltshilfe direkt in Deutschland anstellen, egal welcher Staatsangehörigkeit. Sie geben die Eckdaten ein, quitt übernimmt Anmeldung, Lohnabrechnung, Beiträge und Versicherung. Auch bei der Anmeldung der Krankenversicherung kann quitt unterstützen. Kontaktieren Sie einfach unseren Support unter support@go-quitt.de

Alles vorbereitet? Starten Sie die Anmeldung, quitt übernimmt den Rest.

Dieser Beitrag ist in Zusammenarbeit mit der BARMER Krankenkasse entstanden.

Wir melden Ihre Haushaltshilfe an

Arbeitserlaubnis und Krankenversicherung klären Sie vorab, den Rest übernimmt quitt: Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherung nach deutschem Recht. Sie bleiben Arbeitgeber.

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